Studentische/r Berater/in werden


Worum geht es bei der Law Clinic?

Die Law Clinic ermöglicht eine unentgeltliche Rechtsberatung durch Studierende der Rechtswissenschaft. Mandant/innen wenden sich mit konkreten Rechtsfragen mit geringem Streitwert (i.d.R. nicht über 800 €) an die Law Clinic, die geeignete Fälle für die Beratung freigibt. Unsere ehrenamtlichen studentischen Berater/innen entscheiden in jedem Einzelfall freiwillig über die Übernahme eines Mandats.

Wer kann mitmachen?

Das Projekt richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ab dem 3. Fachsemester, da eine Beratung ab diesem Zeitpunkt aufgrund des juristischen Wissenstands sinnvoll wird. Studierende niedrigerer Fachsemester können sich gern dennoch schon im Intranet registrieren, sich bereits mit dem System vertraut machen und die Fallbearbeitung anderer Berater verfolgen. Interessierten, die nicht in Bonn oder Düsseldorf studieren, kann auf Anfrage dennoch ein Konto eingerichtet werden.

Warum lohnt sich die Mitarbeit?

Durch die Law Clinic können Studenten der Rechtswissenschaft bereits während des Studiums praktische Erfahrung im Umgang mit Mandanten sammeln. Hierdurch eignen sie sich wertvolle Schlüsselqualifikationen an und schöpfen Motivation für ihr weiteres Studium. Das soziale Engagement bescheinigen wir auf Wunsch.

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

Es steht den Studierenden selbst frei, wie viele Fälle sie (gleichzeitig) übernehmen. Der Umfang der Beratung unterscheidet sich je nach Fall. Wurde die Beratung eines Falles einmal übernommen, sollte sie grundsätzlich abgeschlossen werden. Allerdings ist auch stets die Aufgabe der Beratung möglich. Dank unsere onlinebasierten Systems können Zeit und Ort der Bearbeitung selbst bestimmt werden. Dadurch ist die Beratung gut neben universitären Pflichten und Freizeitgestaltung zu bewältigen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Die Fallbearbeitung erfolgt über unser Intranet. Die Registrierung erfolgt mit der Uni-ID der Universität Bonn oder Düsseldorf und dem zugehörigen Passwort. Nach kurzer Prüfung der Universitätszugehörigkeit wird das Konto zur Nutzung freigeschaltet. Ausführliche Informationen zum genauen Ablauf der Beratung und zur Nutzung des Intranets finden sich in unserem FAQ für Berater.

Wer betreut mich bei der Beratung?

Gemäß den Vorgaben des § 6 Abs. 2 RDG wird die studentische Beratung von Volljuristen überwacht und angeleitet. Hierzu engagieren sich Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Universität ehrenamtlich in unserem juristischen Beirat. Jedem Fall wird ein Betreuer zugewiesen, der den gesamten Beratungsverlauf begleitet.

Wie haften unsere Berater/innen?

Zwischen Mandant/innen und Berater/innen wird ein Auftrag geschlossen. Bei der Falleinreichung müssen die Mandanten zur Kenntnis nehmen, dass ein Beratungsanspruch nicht besteht und dass die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird. Zudem haften die studentischen Berater nur für studentische Sorgfalt. Das Haftungsrisiko minimiert sich außerdem durch die geringen Streitwerte und die Kontrolle durch unseren juristischen Beirat. Einen Haftungsfall gab es seit Gründung der Law Clinic im Jahr 2015 bislang nicht.

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