Da bei der Law Clinic nicht-anwaltliche, ehrenamtliche Berater beraten, können wir leider nicht jedes Anliegen annehmen und müssen die Tauglichkeit Ihrer Anfrage in jedem Einzelfall positiv feststellen – ein Beratungsanspruch besteht nicht. So sind zum Beispiel hochkomplexe Streitigkeiten, solche mit einem Streitwert über 800 € sowie steuerrechtliche Fälle und Vertretung bei Gerichtsverfahren generell ausgeschlossen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Fall geeignet ist, können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.
Sie nehmen mit uns über unser Formular Kontakt auf. Dabei können Sie uns schon ganz grob Ihr Problem und dessen Umstände schildern. Das hilft uns dabei, Ihr Problem einzuordnen und für den weiteren Ablauf wichtige Weichen zu stellen. Beachten Sie aber bitte, dass bei der Kommunikation über das Internet potenziell alles von Dritten mitgelesen werden kann.
Danach bekommen Sie innerhalb von zwei Wochen eine Antwort, ob Ihr Fall nach unserer Meinung eine studentische Beratung zulässt. Sollte sich Ihr Fall für eine solche Beratung eignen, setzt sich ein Berater mit Ihnen in Verbindung und klärt das weitere Vorgehen oder stellt z.B. Rückfragen. Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur durch Studierende erfolgt. Die Haftung für Fehlberatungen ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 51 BRAO) besteht nicht. Im Übrigen gelten die Regeln des Auftragsrechts des BGB.
Im Folgenden analysiert Ihr Berater die rechtliche Seite des Problems und überlegt mit Ihnen gemeinsam, ob und wie er Ihr Problem am besten für Sie lösen kann.
Sie werden durch einen Studenten oder eine Studentin der Rechtswissenschaft ab dem 3. Semester beraten. Bei der Law Clinic wirken Studierende der Rechtswissenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit. Ihr Fall kann also von einem Düsseldorfer oder Bonner Studierenden übernommen werden.
Nach § 6 Abs. 2 RDG muss die Beratung unter Anleitung von Volljuristen erfolgen. Dies gewährleisten wir durch ein mehrköpfiges Leitungsgremium aus Volljuristen aus Wissenschaft und Praxis, die über unser Intranet alle Informationen (auch personenbezogene Daten) einsehen können sowie die Rechercheergebnisse und Vorschläge überwachen und kommentieren. Die Beratung erfolgt jedoch ausschließlich durch die Studierenden. Die Law Clinic und der Förderverein Law Clinic - Studentische Rechtsberatung e.V. (gemeinnützig) fungieren als Vermittler der Fälle und beraten selbst nicht.
Es gibt viele Fälle, die für juristische Laien kaum nachvollziehbar sind, etwa beim Kauf von Gegenständen, Streit um etwaige Reisemängel oder kleinere Konflikte mit dem Vermieter oder Arbeitgeber. Im juristischen Studium wird neben reinem Wissen vor allem auch die Fähigkeit zur selbstständigen Recherche und zur systematischen Analyse eines Sachverhalts und der gesetzlichen Normen vermittelt. Diese Werkzeuge ermöglichen es den Studierenden, auch unbekannte Fälle angemessen zu lösen.
Grundsätzlich kann von den Studierenden eine Auseinandersetzung mit der zu den Problemen verfügbaren Literatur und Rechtsprechung sowie Systemverständnis erwartet werden. Jedoch gelten die Anforderungen an anwaltliche Sorgfalt insoweit nicht (auch nicht entsprechend, s.u.). Damit es dennoch nicht zu Fehlern kommt, wird die Beratung von unseren ehrenamtlichen Betreuern überprüft.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beraterinnen und Berater der Law Clinic Studierende der Rechtswissenschaft sind. Auch wenn die Recherche und Beratung nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Aufsicht eines Volljuristen erfolgt, können die Studentinnen und Studenten nicht die gleiche Expertise und Erfahrung wie ein Rechtsanwalt vorweisen.
Die Rechtsberatung durch Studierende darf nur außergerichtlich erfolgen (§ 79 Abs. 2 ZPO), d.h. wir können für Sie Anrufe und Schreiben übernehmen, dürfen Sie jedoch nicht vor Gericht vertreten. Hierfür müssen Sie einen Anwalt einschalten. Ebenso dürfen Studierende keinen Rat in Steuerangelegenheiten erteilen (§ 6 Nr. StBerG) und haben kein Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 52, 53 StPO). Zudem gibt es Sachverhalte, die weder ein erfahrener Student, noch ein Betreuer sinnvoll bearbeiten kann. Auch sonst gilt eine (selbst gesetzte) Grenze von 800 €, um einerseits wirtschaftlich bedeutsame Rechtsfragen der Anwaltschaft vorzubehalten, andererseits aber auch das Haftungsrisiko zu vermindern.
Alle Beteiligten arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Die Beratung durch die Studierenden der Law Clinic ist für Sie daher kostenlos.
Natürlich besteht die Möglichkeit das Projekt finanziell zu unterstützen. Eine Spende an den Förderverein Law Clinic – Studentische Rechtsberatung e.V. (gemeinnützig) ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beratungsleistung.
Es besteht kein Anspruch auf Beratung. Ob Ihr Fall übernommen wird, hängt von der Bereitschaft unserer ehrenamtlichen studentischen Berater ab. Diese haben Einsicht in den von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt und entscheiden danach, ob sie sich die Beratung inhaltlich und zeitlich zutrauen. Gerade in Klausurphasen zu Semesterende ist die zeitliche Kapazität der Berater sehr begrenzt, während in den Semesterferien in der Regel mehr Fälle übernommen werden.
Die Law Clinic und die beratenden Studierenden sind bemüht den Beratungsablauf möglichst zeitnah und ohne Verzögerungen durchzuführen. Sollte es doch einmal vorkommen, dass die Rückmeldung in einem übernommenen Fall längere Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir dafür um Verständnis. Dies kann organisatorische Gründe haben, welche der studentischen Beratung und der Abstimmung mit den juristischen Betreuern der Law Clinic immanent sind.
Für Nachfragen zum derzeitigen Stand Ihrer Anfrage wenden Sie sich bitte an info@lawclinic.de.
Grundsätzlich ist die Rechtsberatung Anwälten vorbehalten. § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sieht eine Sonderregelung für die unentgeltliche Beratung vor. Diese kann nicht nur von Juristen mit Befähigung zum Richteramt, sondern auch von anderen Personen vorgenommen werden, soweit diese von einem "Volljuristen" angeleitet werden.